Zur Gewinnerzielungsabsicht (Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht bei Vorliegen von Indizien, die gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht
sprechen; Schlüsse u. a. aus ursprünglichem Geschäftskonzept, der Entwicklung von Folgeunternehmen und dem Verhalten der Anleger
anläßlich ihres Beitritts zu einem Farmprojekt).
Zur Frage der Anschaffungskosten bei der Beteiligung an einem Farmprojekt (u. a. Anknüpfung an die Rechtsprechung des BFH
zur einkommensteuerlichen Beurteilung von Bauherrenmodellen). (Vgl. auch und 3 K 2482/98).
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.11.2000 - 3 K 3458/98