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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1867/98 EFG 2001 S. 420

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2

Abgrenzung Bewirtungsaufwendungen / Werbekosten

Leitsatz

Betriebsausgaben für Kundschaftstrinken eines Getränkegroßhändlers stellen voll abzugsfähige Aufwendungen für Werbezwecke und nicht beschränkt abzugsfähige Bewirtungsaufwendungen dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 900 Nr. 17
EFG 2001 S. 420
XAAAB-12048

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.11.2000 - 6 K 1867/98

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