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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2213/98

Gesetze: EStG § 14 Satz 2, EStG § 16 Abs. 3 Satz 3, EStG § 16 Abs. 3 Satz 4, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Aufgabegewinn bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

Leitsatz

Wird der Betriebsinhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes von einer Erbengemeinschaft beerbt, so werden die einzelnen Miterben stets Mitunternehmer des landwirtschaftlichen Unternehmens und bleiben so lange Mitunternehmer, bis die Erbengemeinschaft hinsichtlich ihres gemeinsamen Vermögens vollständig auseinandergesetzt worden ist. Bis dahin stellen die dem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen dienenden Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen dar und verlieren diese Eigenschaft erst, wenn sie infolge einer Nutzungsänderung notwendiges Privatvermögen werden oder wenn sie durch eine eindeutige Erklärung entnommen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 179 Nr. 4
VAAAB-12027

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.08.2000 - 4 K 2213/98

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