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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1620/99

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4, EStG § 63 Abs. 1, EStG § 66 Abs. 2

Kindergeld bei Heirat des Kindes

Leitsatz

1) Die Eltern sind bei der Verehelichung des Kindes nicht mehr vorrangig zum Unterhalt des Kindes verpflichtet. Daraus folgt, dass der Kindergeldanspruch der Eltern bei Heirat des Kindes wegfällt. Der Senat folgt der neuesten Rechtsprechung des BFH.

2) Auch wenn der Monat der Eheschließung zu den Kürzungsmonaten gehört, ist für diesen Monat noch Kindergeld zu gewähren. Auch insoweit ist der neuesten Rechtsprechung des BFH zu folgen.

Fundstelle(n):
MAAAB-12017

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.08.2000 - 6 K 1620/99

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