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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2173/99

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG § 6 Abs. 2 Satz 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1, BGB § 738

Grunderwerbsteuerpflicht bei Anwachsung

Leitsatz

Die "Verschmelzung" einer grundstücksbesitzenden KG auf eine GmbH in der Weise, dass der einzige Kommanditist seinen Anteil in die Komplementär-GmbH einbringt (Umwandlung durch Anwachsung) unterliegt hinsichtlich der Gesellschaftsgrundstücke gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Der Vorgang ist nicht wie bei einer formwechselnden Umwandlung nach dem UmwG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.

Fundstelle(n):
SAAAB-11980

Preis:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 06.04.2000 - 4 K 2173/99

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