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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1198/98

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 6a

Steuerliche Behandlung der Aufwendungen für eine Rückdekkungsversicherung bei Nichtanerkennung der Pensionszusage

Leitsatz

Hat eine Kapitalversicherung neben einer - steuerlich nicht anzuerkennenden - Pensionsverpflichtung gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, sind die Beiträge zur Rückdekkungsversicherung keine verdeckte Gewinnausschüttung und die zu aktivierenden Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung keine verdeckte Einlage (vgl. ebenso: S-2742 - 68/4 - St 33, DStR 1999, 1696).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAB-11976

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.04.2000 - 6 K 1198/98

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