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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 268/2001

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Abfindung für vorzeitige Räumung von Kanzleiräumen stellt Betriebseinnahme dar

Leitsatz

Abfindungen oder Entschädigungsleistungen, die einem Freiberufler für die vorzeitige Räumung von Kanzleiräumen und zur Abgeltung von durchgeführten Investitionen gezahlt werden, stellen Betriebseinnahmen dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-11881

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.07.2002 - III 268/2001

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