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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 49/99

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Zinslose Darlehensgewährung zum Zwecke der Sanierung als freigebige Zuwendung

Leitsatz

  1. Eine zinslose Darlehensgewährung erfüllt den objektiven Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

  2. Wird vom Zuwendungsempfänger geltend gemacht, der Zuwendende habe zum Zwecke der Sanierung des Unternehmens des Zuwendungsempfängers und damit zur Sicherung der Darlehensrückzahlung auf Darlehenszinsen verzichtet, so ist vom Zuwendungsempfänger der Sanierungsbedarf und das Handeln des Zuwendenden in entsprechender Absicht anhand objektiver Kriterien nachzuweisen.

Fundstelle(n):
JAAAB-11756

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 28.06.2001 - IV 49/99

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