Rückforderungsanspruch des Finanzamtes gem. § 37 Abs. 2 AO gegen die Bank, an die eine Umsatzsteuerrückzahlung nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses mit dem Steuerpflichtigen überwiesen wurde.
Leitsatz
Hat der Steuerpflichtige eine Bankverbindung gekündigt und nimmt die Bank nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eine eingehende
Zahlung durch das Finanzamt entgegen, so handelt sie nicht mehr im Namen des ehemaligen Auftraggebers, sondern im eigenen
Namen und für eigene Rechnung.
Zu den Voraussetzungen, unter denen das Finanzamt in diesem Fall die erbrachte Leistung durch Verwaltungsakt (Abrechnungsbescheid)
zurückfordern kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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