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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 39/97 EFG 2001 S. 825

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1c, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, HGB § 89b

Ausgleichszahlungen für die Übertragung einer Bezirkshandlung unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz

Leitsatz

Übreträgt ein Bezirkshändler, der Produkte eines Unternehmens über Beraterinnen im sog. Heimvorführungs-Vertriebssystem verkauft, die Rechte aus seinen Verträgen mit den Beraterinnen entgeltlich auf einen Dritten und erwirbt er gleichzeitig die Rechtspositionen aus den Verträgen eines anderen Bezrikshändlers mit dessen Beraterinnen, um seinen bisherigen Bezirkshändlervertrag an einem anderen Ort fortzusetzen, dann unterliegt die ihm gewährte Ausgleichszahlung nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 24 Nr. 1c EStG.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 825
BAAAB-11737

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 14.03.2001 - VI 39/97

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