Nur-Tantieme-Arbeitsvertrag zwischen einer Personengesellschaft und Angehörigen der beherrschenden Gesellschafter
Leitsatz
Die Rechtsgrundsätze zu Verträgen zwischen nahen Angehörigen sind auf Rechtsbeziehungen zwischen einer Personengesellschaft
und Angehörigen ihrer beherrschenden Gesellschafter entsprechend anzuwenden.
Ein arbeitsrechtlich durchgeführtes Arbeitsverhältnis ist auch steuerrechtlich anzuerkennen, wenn ein Angehöriger der beherrschenden
Gesellschafter einer Personengesellschaft von der Gesellschaft nur deshalb für seine Tätigkeit eine ausschließlich gewinnabhängige
Vergütung bekommt, weil er von einem anderen Unternehmen des Konzernverbundes feste laufende Bezüge erhält.
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