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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 334/97 EFG 2000 S. 965

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, GmbHG § 29, GewStG § 7

Bemessungsgrundlage bei Vereinbarung einer Tantieme nach dem "Reingewinn" vor Steuern - Höhe der Urlaubsrückstellung

Leitsatz

Wird als Bemessungsgrundlage für eine Tantieme der "Reingewinn" vor Steuern vereinbart, so bedeutet dies, daß die Tantieme ihre eigene Bemessungsgrundlage mindert, weil Reingewinn als der Betrag zu verstehen ist, der nach Abzug der Aufwendungen einschließlich der Tantiemeverpflichtung verbleibt.

Zur Höhe einer Rückstellung für rückständigen Urlaub

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 912 Nr. 17
EFG 2000 S. 965
NAAAB-11678

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 06.06.2000 - I 334/97

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