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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 193/97 EFG 2000 S. 791

Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, AO § 39 Abs. 1, EStG § 10e Abs. 1, EStG § 10e Abs. 4, EStG § 34f Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 2

Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

Leitsatz

Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück kann bereits vor der vollständigen Zahlung des Grundstückskaufpreises gegeben sein. Dies ist der Fall, wenn der bürgerlich-rechtliche Eigentümer mit dem Kaufvertrag gegenüber dem bisherigen Mieter faktisch seinen Herausgabeanspruch aufgibt, weil er sich rechtlich zur Übereignung verpflichtet und er diese Verpflichtung durch Auflassung, Bewilligung der Umschreibung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung bereits erfüllt, so daß der rechtliche Eigentumswechsel allein in der Hand des Käufers liegt.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 935 Nr. 17
EFG 2000 S. 791
JAAAB-11675

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 18.04.2000 - I 193/97

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