Arbeitgeberaufwendungen für eine betriebliche Feier aus Anlass des zehnjährigen Bestehens des Unternehmens als steuerpflichtiger
Arbeitslohn?
Leitsatz
Aufwendungen eines Steuerberaters für eine betriebliche Feier aus Anlass des zehnjährigen Bestehens seiner Praxis sind auch
dann kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn im Jahre der Jubiläumsfeier ein Betriebsausflug und eine Weihnachtsfeier stattgefunden
haben.
Für einen Freiberufler mit einer Einzelpraxis, der sich häufig erst mit 40 Lebensjahren selbständig macht, stellen 10 Jahre
des Praxisbestehens schon eine beachtliche Zeitspanne dar. Es entspricht der Üblichkeit, in den Jahren, in denen Betriebsjubiläen
gefeiert werden, nicht deswegen andere übliche Betriebsveranstaltungen zu streichen.
Fundstelle(n): HAAAB-11654
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 27.05.1999 - XI 308/96
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