Rückstellungen wegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch unzulässig, wenn durch Vorlage eines versicherungsmathematischen
Gutachtens der zu erwartende Lohnbetrag für die Krankheitszeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig angegeben wird
Leitsatz
Selbst wenn durch Vorlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der zu erwartende Lohnbetrag für die Krankheitszeiten
mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig angegeben wird, sind Rückstellungen wegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unzulässig.
Denn für Arbeitsverträge gilt die Vermutung der Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung. Zum Kreis der in die Gleichwertigkeitsvermutung
einzustellenden Aufwendungen gehören alle Leistungen, die aufgewendet werden müssen, um die Gegenleistung der anderen Partei
zu erhalten. Dazu gehören auch Gehaltsaufwendungen des Arbeitgebers für künftige Krankheitstage.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 705 Nr. 13 EFG 2000 S. 477 SAAAB-11646
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 27.07.1999 - VI 337/97
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