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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - III 533/92 EFG 2000 S. 509

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4

Der Abzug einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen befreienden Lebensversicherung durch ein Kind des Erblassers unterliegt nicht der Erbschaftsteuer

Leitsatz

  1. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gilt nicht für Vermögensvorteile aus einer befreienden Lebensversicherung, die einem Hinterbliebenen als gleichwertiger Ersatz für Ansprüche eingeräumt werden, die sonst kraft Gesetzes entstanden wären und ihrerseits nicht erbschaftsteuerpflichtig gewesen wären.

  2. Das gilt auch für eine vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossene befreiende Lebensversicherung. Denn diese hat eine Unterhaltsersatzfunktion, wie sie der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu eigen ist. Erbschaftsteuerlich muss daher eine Gleichbehandlung der Versicherungsleistungen aus einer befreienden Lebensversicherung mit gesetzlichen Versorgungsansprüchen erfolgen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 509
KAAAB-11640

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 29.09.1999 - III 533/92

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