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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 52/96 EFG 2000 S. 773

Gesetze: AO § 124 Abs. 1, AO § 122 Abs. 1 Satz 1, AO § 119 Abs. 1, AStG § 18 Abs. 1

Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

Leitsatz

  1. Ein gesonderter Feststellungsbescheid, der einen Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG feststellt, ist nach § 18 Abs. 1 AStG an den unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter der ausländischen Gesellschaft zu richten.

  2. Ein Feststellungsbescheid, der gegen die ausländische Gesellschaft gerichtet ist und dem Gesellschafter lediglich als Empfangsbevollmächtigten der Gesellschaft bekannt gegeben wird, ist für den Gesellschafter so zu verstehen, dass sich der Bescheid nicht gegen ihn persönlich sondern gegen die Gesellschaft richtet.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1054 Nr. 19
EFG 2000 S. 773
KAAAB-11627

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.02.2000 - 9 K 52/96

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