Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Beteiligungen an Supermärkten, die zunächst vermietet und anschließend an
die jeweiligen Mieter veräußert werden
Leitsatz
Die Gewerblichkeit kann sich auch aus der unternehmerischen Wertschöpfung für Zwecke der Veräußerung ergeben. Die Errichtung
von gewerblich genutzten Gebäuden zum Zwecke der Veräußerung entspricht dem Bild des typischen produzierenden Unternehmers,
der eigeninitiativ tätig wird und Produktionsfaktoren – eigene Arbeitsleistung, Eigen- und Fremdkapital, selbständig und nichtselbständig
erbrachte Leistungen Dritter – zu marktfähigen Güter- und Dienstleistungsangeboten bündelt und sie auf eigenes Risiko am Markt
absetzt.
Die Errichtung und Beteiligungen an Supermärkten, die zunächst vermietet aber anschließend an die jeweiligen Mieter veräußert
werden, indiziert einen gewerblichen Grundstückshandel.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 303 EFG 2003 S. 303 Nr. 5 VAAAB-11590
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 09.01.2001 - 7 K 303/97
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