Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens an ein Kreditinstitut zwecks Ermittlung aller Wertpapierverkäufe in einem Zeitraum
von 1 1/2 Jahren bei Anhaltspunkten zur Annahme einer beträchtlichen Anzahl von Spekulationsgewinnen
Leitsatz
Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung ist ein an ein Kreditinstitut gerichtetes Auskunftsersuchen dahingehend,
alle Wertpapierverkäufe in der Zeit vom bis zum zu ermitteln, die auf Neuemissionen nach dem
beruhten, grundsätzlich zulässig.
Erlangt die Finanzbehörde aus allgemein zugänglichen Quellen (Zeitungsberichten, Börsenmitteilungen, Bankinformationen) Anhaltspunkte
dafür, dass eine Vielzahl von Wertpapierverkäufen nach Kurssteigerungen zu einer beträchtlichen Anzahl von steuerpflichtigen
Spekulationsgewinnen geführt haben, stellen die Ermittlungen keine unzulässigen Ausforschungsmaßnahmen i.S. einer Rasterfahndung
oder von Ermittlungen "ins Blaue hinein" dar.
Werden die Finanzbehörden nicht aufgrund eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Bedienstete des Kreditinstitutes
tätig, sondern fordern sie von diesem zielgerichtet konkrete Auskünfte zu steuerlichen Sachverhalten, handelt es sich um ein
Auskunftsersuchen, für das lediglich ein hinreichender Anlass erforderlich ist, der eine Erhebung der verlangten Daten für
eine materiell richtige Besteuerung notwendig erscheinen lässt.
Ein derartiger Anlass ist nicht erst dann gegeben, wenn ein begründeter Verdacht dafür besteht, dass steuerrechtliche Unregelmäßigkeiten
vorliegen, vielmehr genügt es, wenn aufgrund konkreter Momente oder aufgrund allgemeiner Erfahrung ein Auskunftsersuchen angezeigt
ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1184 Nr. 21 EFG 2001 S. 1100 PAAAB-11579
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 22.06.2001 - 6 V 672/00
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