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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 92/01 EFG 2003 S. 142

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2, AO § 227

Kein Billigkeitserlass von Körperschaftsteuer bei gemeinnütziger GmbH

Leitsatz

  1. Es entspricht dem gesetzgeberischen Willen, die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Organisationen der Körperschaftsteuer zu unterwerfen.

  2. In der Nichtberücksichtigung der Verwendung von Gewinnen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben für steuerbegünstigte Zwecke desselben Rechtsträgers liegt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Ungleichbehandlung, die im Rahmen einer Billigungsmaßnahme ausgeglichen werden müsste.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 142
EFG 2003 S. 142 Nr. 3
XAAAB-11572

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.10.2002 - 6 K 92/01

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