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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 824/98 EFG 2002 S. 112

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Keine Dauerschulden bei Wahrung eines hinreichenden Zusammenhangs zwischen der einzelnen Forderung und der Bezahlung im Rahmen der tatsächlichen Abwicklung des Warengeschäfts

Leitsatz

  1. Die BFH-Rspr. zum Kontokorrentkredit einer Bank, der zur Finanzierung von Warenschulden eingeräumt wird, kann auch für einen Lieferantenkredit Anwendung finden.

  2. Bei der Gewährung von Zahlungszielen durch den Lieferanten ist der Zusammenhang zwischen Kredit und einem bestimmten Warengeschäft durch den Kaufvertrag und die gleichzeitige Stundung des Kaufpreises selbst hergestellt. Der Zusammenhang bleibt gewahrt, wenn jeder einzelne Kaufpreis für sich nachweisbar nach Ablauf der vereinbarten Stundung an den Lieferanten gezahlt und damit die Kreditschuld getilgt wird.

  3. Bloße Abschlagszahlungen, die unabhängig von den jeweiligen Zahlungszielen an den Lieferanten geleistet werden, reichen nicht aus, Dauerschulden zu begründen.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 454 Nr. 7
EFG 2002 S. 112
EFG 2002 S. 112 Nr. 2
KÖSDI 2002 S. 13303 Nr. 6
WAAAB-11568

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 09.10.2001 - 6 K 824/98

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