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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 216/00 EFG 2001 S. 1303

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 33a Abs. 4 Satz 2

Entlassungsgeld der Zivildienstleistenden als sonstige Bezüge für die Zeit der Kindergeldberechtigung

Leitsatz

  1. Das Entlassungsgeld der Zivildienstleistenden zählt zu den sonstigen Bezügen in der Zeit der Kindergeldberechtigung.

  2. Das Entlassungsgeld hat den Charakter als notwendige Überbrückungshilfe für die Zeit nach der Beendigung der Dienstzeit.

  3. Auf welchen Monat Einkünfte und Bezüge entfallen, ist innerhalb des Kalenderjahres nicht nach dem Zuflusszeitpunkt, sondern nach der wirtschaftlichen Zurechnung zu bestimmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1214 Nr. 22
EFG 2001 S. 1303
EAAAB-11480

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 29.03.2001 - 5 K 216/00

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