Entlassungsgeld der Zivildienstleistenden als sonstige Bezüge für die Zeit der Kindergeldberechtigung
Leitsatz
Das Entlassungsgeld der Zivildienstleistenden zählt zu den sonstigen Bezügen in der Zeit der Kindergeldberechtigung.
Das Entlassungsgeld hat den Charakter als notwendige Überbrückungshilfe für die Zeit nach der Beendigung der Dienstzeit.
Auf welchen Monat Einkünfte und Bezüge entfallen, ist innerhalb des Kalenderjahres nicht nach dem Zuflusszeitpunkt, sondern
nach der wirtschaftlichen Zurechnung zu bestimmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1214 Nr. 22 EFG 2001 S. 1303 EAAAB-11480
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 29.03.2001 - 5 K 216/00
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