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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 572/98

Gesetze: EStG § 10e Abs. 1, EStG § 10e Abs. 6 Satz 1

Abzugsfähigkeit vergeblicher Aufwendungen bei Errichtung einer Wohnung zur Selbstnutzung

Leitsatz

1. Der Abzug nach § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG setzt einen unmittelbaren Zusammenhang der Aufwendungen mit der tatsächlich hergestellten und eigengenutzten Wohnung voraus. Dieser Zusammenhang besteht nur, wenn der Stpfl. das ursprünglich geplante Objekt auch verwirklicht.

2. Scheitert der beabsichtigte Erwerb oder die beabsichtigte Herstellung der Wohnung, können die mit der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung zusammenhängenden Aufwendungen nicht nach § 10e Abs. 6 EStG steuermindernd berücksichtigt werden.

3. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn Stpfl. durch nicht vorhersehbare und nicht beeinflussbare behördliche Entscheidungen gezwungen worden sind, ihre Planung zu ändern. Unstimmigkeiten mit dem Bauunternehmer reichen dafür nicht aus.

Fundstelle(n):
KAAAB-11426

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.03.2001 - 2 K 572/98

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