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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 457/99 EFG 2003 S. 146

Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1

Zurechnung des Leasinggegenstandes nicht nur bei von Leasingerlass erfassten Fallkonstellationen

Leitsatz

  1. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines betrieblich genutzten Pkw beträgt in der Regel 8 Jahre.

  2. Zur Zurechnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen eines Leasingnehmers.

  3. Bei Leasingverträgen mit einer Vollamortisation innerhalb einer Grundmietzeit von weniger als 40 v.H. der betrieblichen Nutzungsdauer ist der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen.

  4. Kann bei einem Vollamortisationsvertrag mit einer Grundzeit von mehr als 40 v.H. der Leasingnehmer bestimmen, an wen der Leasinggeber das Fahrzeug nach Beendigung des Leasingvertrages veräußern muss, ist wirtschaftlich betrachtet davon auszugehen, dass der Leasingnehmer den Leasinggeber von Anfang an von der Nutzung des Wirtschaftsgutes ausschließen konnte. Das Wirtschaftsgut ist daher dem Leasingnehmer zuzurechnen.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 458 Nr. 8
EFG 2003 S. 146
EFG 2003 S. 146 Nr. 3
INF 2003 S. 43 Nr. 2
OAAAB-11403

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.06.2002 - 2 K 457/99

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