Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 408/00 EFG 2003 S. 1476

Gesetze: EStG § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2

Entsprechende Anwendung von § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG bei späterer Nutzung einer im Jahre 1986 leerstehenden Wohnung durch den Betriebsleiter

Leitsatz

  1. Sinn und Zweck des § 52 Abs. 15 EStG ist es, dass der Land- und Forstwirt die Wohnung, deren Nutzungswert ihm zuzurechnen ist, mit dem Ende der Nutzungswertbesteuerung entnehmen kann, ohne die darin enthaltenen stillen Reserven versteuern zu müssen.

  2. Gem. § 52 Abs. 15 EStG kann grds. nur eine Wohnung entnommen werden, die im Jahr 1986 zum notwendigen Betriebsvermögen gehört hat, d.h. eine Wohnung, die für eigene Wohnzwecke des Betriebsinhabers oder eines Altenteilers – tatsächlich – genutzt worden ist.

  3. § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG gilt auch für eine das ganze Jahr 1986 leerstehende Altenteiler- oder Betriebsleiterwohnung, die später vom Betriebsleiter bezogen wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1476
EFG 2003 S. 1476 Nr. 20
KAAAB-11400

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.06.2003 - 2 K 408/00

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen