Erfüllung bei Kindergeldzahlung auf gemeinsames Konto der getrennt lebenden Ehegatten; Verzicht auf Kindergeld
Leitsatz
Tritt in den Verhältnissen, die für den Kindergeldanspruch erheblich sind, eine Änderung ein, ist die Festsetzung des Kindergeldes
mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse an aufzuheben oder zu ändern.
Im so genannten Weiterleitungsverfahren ist es nicht Aufgabe der Familienkasse, Unterhaltsvereinbarungen unter verschiedenen
Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen und zu überprüfen. Bei Wechsel der Anspruchsvoraussetzungen ist es Sache der Beteiligten,
ihre privatrechtlichen Vereinbarungen der Gesetzeslage anzupassen und etwaige Überzahlungen auf privater Grundlage auszugleichen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 470 EFG 2003 S. 470 Nr. 7 GAAAB-11381
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 30.09.2002 - 1 K 352/01
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