Versteuerung von Renditegutschriften als
Kapitaleinkünfte
Leitsatz
Tatsächliche ausgezahlte
Renditen sind als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach
§ 20 Abs. 1 Nr. 4
EStG steuerpflichtig.
Es handelt sich dabei um
Gewinnbeteiligungen und nicht um die Rückzahlung eines Teils des
überlassenen Vermögens. Denn mit den Zahlungen sollten nach
ausdrücklicher Bestimmung keine Rückzahlungen sondern Ansprüche
der Investoren auf Gewinnbeteiligung getilgt werden.
Ein Zufluss der Renditen gem.
§ 11 Abs. 1
EStG setzt im Fall der Wiederanlage voraus, dass der
potentielle Auszahler bereit und fähig war, die Renditen auszuzahlen.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 79 Nr. 2 YAAAB-11349
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.04.2000 - 1 K 15/95
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