Veräußerung des gesamten Gewerbebetriebes einer zweigliedrigen Personengesellschaft an einen Gesellschafter
Leitsatz
Ein Stpfl. kann nichts
verkaufen, was bei ihm bei der – im Steuerrecht geltenden – wirtschaftlichen Betrachtungsweise bereits zuzurechnen ist.
Der Mitunternehmeranteil ist steuerrechtlich zwar kein Wirtschaftsgut, aber verkörpert die Summe aller Anteile an den zum
Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter.
Demgemäß kann im Falle der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils der Ausgeschiedene für den auf ihn entfallenden Teil des
Gewinn § 6b EStG in Anspruch nehmen.
Der Mitunternehmeranteil ist nur dem einzelnen Gesellschafter zuzurechnen.
Die Veräußerung des gesamten Gewerbebetriebs einer Personengesellschaft an eine Gesellschafterin ist steuerlich als Veräußerung
eines Mitunternehmeranteils nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu behandeln.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 8 Nr. 1 EFG 2001 S. 1443 MAAAB-11327
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 13.03.2001 - 15 K 56/98
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