Instandsetzungsaufwendungen, die in unmittelbarem Anschluss an den Erwerb eines Grundstücks gemacht wurden und 24 v.H. der
Gebäudeanschaffungskosten betragen, sind anschaffungsnaher Herstellungsaufwand
Leitsatz
Als Herstellungskosten zu beurteilende anschaffungsnahe Aufwendungen dürfen nicht nach § 10e Abs. 6 EStG abgezogen werden.
Macht ein Stpfl. im unmittelbaren Anschluss an den Erwerb eines Grundstücks Instandsetzungsaufwendungen, die ca. 24 v.H. der
Anschaffungskosten des Gebäudes ausmachen, ist angesichts der im Verhältnis zu den Anschaffungskosten des Gebäudes hohen Aufwendungen
für die Instandsetzung davon auszugehen, dass diese zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes führen. Demzufolge ist
von anschaffungsnahem Herstellungsaufwand auszugehen.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1206 Nr. 22 UAAAB-11320
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.05.2000 - 15 K 192/97
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