Leerstandszeiten bei Vermietung einer Ferienwohnung
Leitsatz
Wird eine Ferienwohnung ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste bereitgehalten, sind die Einkünfte für den gesamten
Veranlagungszeitraum – also auch für den Zeitraum der Selbstnutzung – durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben zu
ermitteln, und zwar auch dann, wenn der Eigentümer die Wohnung kurzfristig selbst nutzt.
Ob und für welchen Zeitraum die Ferienwohnung dem Steuerpflichtigen zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, ist weitgehend
eine Frage der tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts. Da es sich bei der Vermietungsabsicht des Steuerpflichtigen um eine
innere Tatsache handelt, die sich einer direkten Feststellung entzieht, kommt es auf eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände
an.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1306 EFG 2002 S. 1306 Nr. 20 BAAAB-11293
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.11.2000 - 14 K 125/99
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