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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 488/01 EFG 2003 S. 1630

Gesetze: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1

Begriff des Pflegekindes im Kindergeldrecht

Leitsatz

  1. Nach dem Wortlaut und Sinn und Zweck des Gesetzes muss das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu beiden Elternteilen abgerissen sein. Es genügt nicht, wenn das Obhuts- und Pflegeverhältnis nur zu einem Elternteil nicht mehr besteht.

  2. Ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zum Kind kann auch dann noch bestehen, wenn die Eltern oder der Elternteil, mit dem das Kind noch in häuslicher Gemeinschaft lebt, selbst mittellos und auf wirtschaftliche Hilfe Dritter angewiesen ist.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1630
EFG 2003 S. 1630 Nr. 22
WAAAB-11221

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.07.2003 - 10 K 488/01

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