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FG Münster Urteil v. - 9 K 4668/98 K, F EFG 2001 S. 1319

Gesetze: KStG § 36, KStG § 37, KStG § 8 Abs 3, KStG § 27, KStG § 14

Körperschaften:

Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als Gewinnabführung

Leitsatz

Die gesetzlichen Regelungen zur Organschaft sind auch auf vororganschaftliche Mehrabführungen anwendbar, die aus der abweichenden Bewertung einzelner Wirtschaftsgüter in der Handelsbilanz einerseits und der Steuerbilanz andererseits herrühren. Sie gehen auch in diesen Fällen als lex specialis den Vorschriften zur Gewinnausschüttung und zum Anrechnungsverfahren vor.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1319
OAAAB-11186

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 04.05.2001 - 9 K 4668/98 K, F

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