Erstellung und Lieferung sogenannter Wettflug-Preislisten an Reisevereinigungen als einheitliche Lieferungsleistung - Keine
ermäßigte Besteuerung als Druckerzeugnis nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Nr. 49 der Anlage zum UStG 1993
Leitsatz
1) Erstellt und liefert ein Unternehmer sogenannte Wettflug-Preislisten an Reisevereinigungen, indem er die von diesen ermittelten
und auf ihren Disketten unsortiert erfassten Flugdaten mittels eigener Datenverarbeitung in eine aufsteigende Reihenfolge
bringt und die so erstellte Rangliste nebst weiterer Informationen mit Hilfe eigener Druckvorlagen und Offset-Druckmaschinen
druckt, ist die Gesamtleistung aus der insoweit maßgebenden Sicht der Reisevereinigungen als einheitliche Lieferungsleistung
anzusehen.
2) Die aus einer Anzahl gedruckter, lediglich durch Heftklammern verbundener Blätter bestehenden Preislisten sind weder als
Bücher oder Broschüren i.S. von Nr. 49 a) der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1993 anzusehen, noch handelt es sich - insbesondere
mangels Periodizität - um Zeitungen oder andere periodische Druckschriften i.S. des Buchstabens b der genannten Anlagenziffer.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 651 EFG 2003 S. 651 Nr. 9 ZAAAB-11071
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