Kein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen für einen als häusliches Arbeitszimmer zu qualifizierenden sogenannten "Ausstellungsraum"
als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Leitsatz
1) Unter einem häuslichen Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG ist ein Raum zu verstehen, der räumlich eng in die
Wohnung des Steuerpflichtigen eingebunden ist, dieser ihren privaten Charakter belässt und in dem der Steuerpflichtige betriebliche
oder berufliche Aktivitäten entfaltet.
2) Ein von der Wohnung des Steuerpflichtigen räumlich nicht abgetrennter sogenannter "Ausstellungsraum", in dem der Steuerpflichtige
Artikel aus dem Verkaufsprogramm der von seinem Arbeitgeber betreuten Möbelhersteller gegenüber Kunden präsentiert, ist als
häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG anzusehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1222 EFG 2002 S. 1222 Nr. 19 BAAAB-11053