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FG Münster Urteil v. - 4 K 6325/99 F EFG 2003 S. 1156

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 6, EStG § 10d Abs 2, EStG § 32a Abs 1, EStG § 32a Abs 1 S 1, EStG § 32 Abs 1 S 1 Nr 1, GG Art 3 Abs 1, EStG § 10 Abs 1

Sonderausgaben:

Gerichtskosten keine Sonderausgaben und Verlustvortrag zwingend

Leitsatz

1) Gerichtskosten sind keine Kosten der Steuerberatung i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

2) Die Regelung, dass der Verlustvortrag auch in Veranlagungszeiträumen zwingend vorzunehmen ist, in denen das Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, ist verfassungsgemäß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1156
EFG 2003 S. 1156 Nr. 16
XAAAB-11011

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FG Münster, Urteil v. 05.05.2003 - 4 K 6325/99 F

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