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FG Münster Urteil v. - 3 K 8589/98 Erb EFG 2003 S. 593

Gesetze: AO 1977 § 170 Abs 2 Nr 1, ErbStG § 34 Abs 2, ErbStG § 34 Abs 2 Nr 2, ErbStG § 34 Abs 2 Nr 3, AO 1977 § 170 Abs 2

Verfahren:

Ende der Anlaufhemmung nach Anzeige durch das Nachlassgericht

Leitsatz

Die Anlaufhemmung zum Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer endet nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO, wenn das Nachlassgericht dem FA die Testamentseröffnung und Erteilung des Erbscheins gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ErbStG anzeigt. Dem steht nicht entgegen, dass dem FA mit den Anzeigen noch nicht alle besteuerungsrelevanten Tatbestände bekannt sind.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1109 Nr. 18
EFG 2003 S. 593
EFG 2003 S. 593 Nr. 9
NWB UAAAB-10990

Preis:
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FG Münster, Urteil v. 25.10.2001 - 3 K 8589/98 Erb

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