Einkünfteerzielungsabsicht bei
Vermietung von Ferienwohnungen
Leitsatz
1) Beim Vermieten von
Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste
vermietet und in der übrigen Zeit hierfür vorgehalten werden, ist
grundsätzlich selbst bei längerer Verlustperiode ohne weitere
Prüfung vom Vorhandensein der erforderlichen
Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen.
2) In besonders gelagerten
Einzelfällen kann allerdings eine Überprüfung der
Überschusserzielungsabsicht geboten sein. Dies ist u.a. der Fall, wenn die
vereinnahmten Mieten über einen längeren Zeitraum nicht ausreichen,
um die laufenden Bewirtschaftungskosten zu decken.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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