fehlende Einkunftserzielungsabsicht eines Arztes in der Schlussphase der Tätigkeit
Leitsatz
Läuft eine jahrzehntelang mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit als Arzt allmählich aus, kommt es auf einen insgesamt
erzielten Totalgewinn nicht an. Vielmehr ist für die Frage, ob aufgrund der betrieblichen Organisation in der Schlussphase
objektiv noch ein Gesamtgewinn zu erzielen ist, nur auf den Zeitraum des Auslaufenlassens abzustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1353 Nr. 22 EFG 2002 S. 1157 EFG 2002 S. 1157 Nr. 18 DAAAB-10909
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.