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FG MÜNSTER Urteil v. - 14 K 7649/98 E EFG 2001 S. 1122

Gesetze: EStG § 10 Abs 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 2, EStG § 12

Arbeitnehmer

Aufwendungen für Studium an einer Fachhochschule als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen einer Fachkrankenschwester für das Studium der Pflegepädagogik an einer katholischen Fachhochschule mit dem Ziel, nach Abschluss des Studiums als Dozentin für den Unterricht von Krankenschwestern tätig zu sein, stellen Werbungskosten dar, denn die angestrebte Tätigkeit unterscheidet sich nicht wesentlich von der bisherigen Tätigkeit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1122
EFG 2001 S. 1122 Nr. 17
HAAAB-10844

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FG MÜNSTER, Urteil v. 17.04.2001 - 14 K 7649/98 E

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