1) Eine Spende ist eine unentgeltliche und freiwillige Leistung. Die Zahlung ist nicht unentgeltlich, wenn mit ihr die Erlangung
eines Vorteils verbunden ist, etwa die Mitgliedschaft in einem Sportclub und die damit zusammenhängende unentgeltliche oder
verbilligte Nutzung von Sportanlagen. Freiwillig ist die Zahlung dann nicht, wenn ein rechtlicher oder faktischer Zwang besteht.
2) Die Gemeinnützigkeit eines Vereins allein bedingt nicht die Anerkennung einer Zahlung als Spende. Gemeinnützigkeit und
Spendenabzug müssen nicht gleichbehandelt werden.