Vorabentscheidungsersuchen für Güterkraftfahrzeuge mit eu-ausländischer Kabotagegenehmigung
Leitsatz
1. Steht Art. 6 der Verordnung (EWG) des Rates 3118/93 vom (ABl. EG Nr. L 279/1) nationalen Regelungen entgegen,
die zu einer Erhebung von Kraftfahrzeugsteuer für die Benutzung von Güterkraftfahrzeugen führen, die in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union zugelassen sind, für die dort eine Kabotagegenehmigung erteilt ist, die Kabotageverkehr in der Bundesrepublik
Deutschland betreiben und dort ihren regelmäßigen Standort haben?
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