Zur Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung bei Mietverträgen unter nahen Angehörigen
Leitsatz
Es stellt keinen steuerlichen Mißbrauch dar, wenn Eltern ihren Kindern Vermögensgegenstände entgeltlich oder unentgeltlich
übertragen und sich parallel die Nutznießung des übertragenen Vermögens entgeltlich oder unentgeltlich sichern. Das gilt selbst
dann, wenn die Eltern ihre Mietverpflichtungen aus der ihnen eingeräumten dauernden Last zahlen können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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