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FG MÜNSTER Urteil v. - 13 K 5186/94 E EFG 2001 S. 636

Gesetze: EStG § 10 e Abs 1EStG § 10 e Abs 2EStG § 10 e Abs 3 S 2EStG § 10 e Abs 6 aEStG § 21 Abs 1EStG § 21 Abs 1 Nr 1AO 1977 § 41 Abs 2AO 1977 § 42BGB § 535BGB § 564 bBGB § 569 aHGB 255 Abs 2

Immobilien

Zur Anerkennung eines Mietvertrages über wohnrechtsbelastete Wohnung aufgrund Grunstücksübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge

Leitsatz

1) Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 10 e Abs. 1 und 2 EStG.

2) Es stellt keinen steuerlichen Mißbrauch dar, wenn Eltern ihren Kindern Vermögensgegenstände entgeltlich oder unentgeltlich übertragen und sich parallel die Nutznießung des übertragenen Vermögens entgeltlich oder unentgeltlich sichern. Das gilt selbst dann, wenn die Eltern ihre Mietverpflichtungen ganz überwiegend aus der ihnen eingeräumten dauernden Last zahlen können.

3) Die Zahlung einer dauernden Last einerseits und die Erfüllung eingegangener mietvertraglicher Vereinbarungen andererseits sind bürgerlich-rechtlich und wirtschaftlich zwei getrennte Vorgänge, die auch steuerlich voneinander zu trennen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 636
VAAAB-10809

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG MÜNSTER, Urteil v. 26.10.2000 - 13 K 5186/94 E

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