Mindestbestandteile bei der Vereinbarung der Verpachtung eines Hofes in Gründung
Leitsatz
Die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen setzt voraus, dass die rechtswirksam vereinbarten Hauptvertragsverpflichtungen
zu Beginn des Vertragsverhältnisses klar und eindeutig festgelegt werden, die vertragliche Verpflichtung ernsthaft gewollt
ist, das Vereinbarte im Wesentlichen durchgeführt wird und Vereinbarung und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.
Die Vereinbarung über die Verpachtung eines Hofes in Gründung entspricht nicht dem unter Fremden Üblichen, wenn keine klaren
vertraglichen Abmachungen darüber bestehen, innerhalb welchen Zeitraums der Verpächter welche Gebäude und Einrichtungen zu
erstellen hat, innerhalb welchen zeitlichen und finanziellen Rahmens der Verpächter dem Pächter weitere Teilflächen zu verpachten
hat und innerhalb welchen zeitlichen Rahmens der Pächter welche Viehbestände zu halten hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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