Kindergeldanspruch bei Beginn einer Ausbildung während der formellen Fortdauer des Zivildienstes
Leitsatz
1. Für Kinder, die in einem Wehr- oder Zivildienstverhältnis stehen, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Es ist - ungeachtet
eines vorzeitigen Ausbildungsbeginns - auf das formelle Bestehen des Zivildienstverhältnisses abzustellen.
2. Der Zivildienstsold ist als Bezüge im Sinne des § 32 Abs 4 S 2 EStG anzusehen.
3. Die Dienstanweisungen zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (DA-FamEStG) binden als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften
das Finanzgericht nicht.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 222 FAAAB-10768
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Online-Dokument
FG MÜNSTER, Urteil v. 17.11.2000 - 11 K 1372/00 Kg
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