Kinderzulage - sozialrechtliche Definition des Begriffs der Haushaltszugehörigkeit - Maßgeblichkeit eines Obhuts- und Betreuungsverhältnisses
Leitsatz
1) Die Zugehörigkeit eines Kindes zum Haushalt eines Elternteils setzt voraus, dass das Kind dort wohnt und betreut wird,
d.h. sich in der Obhut des Elternteils befindet.
2) Ein Obhutsverhältnis in diesem Sinne besteht nicht, wenn sich das Kind nur für einen von vornherein begrenzten kurzfristigen
Zeitraum - wie etwa zu Besuchszwecken oder in den Ferien - bei einem Elternteil befindet.
3) Der Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt des einen Elternteils steht nicht entgegen, dass das Kind zeitweise auch in dem
Haushalt des anderen Elternteils lebt.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 895 Nr. 14 EFG 2003 S. 895 GAAAB-10759
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FG Münster, Urteil v. 15.03.2002 - 11 K 7343/00 EZ
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