Voraussetzungen eines Pflegekindschaftsverhältnisses
Leitsatz
Das Erfordernis eines "familienähnlichen, auf Dauer berechneten Bandes" für ein Pflegekindschaftsverhältnis enthält keine
altersmäßige Begrenzung. Bei Aufnahme eines Kindes im Alter von 16 1/2 Jahren kann allerdings regelmäßig nicht mehr von einem
derartigen Band ausgegangen werden, es sei denn es besteht eine persönliche Ausnahmesituation, z.B. die Herkunft des Kindes
aus einem fremden Kulturkreis.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 150 EFG 2002 S. 150 Nr. 3 SAAAB-10755
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FG Münster, Urteil v. 26.10.2001 - 11 K 6850/00 Kg
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