Das an einen Zivildienstleistenden noch während seiner Zivildienstzeit gezahlte Entlassungsgeld ist nicht in die Kindergeld
schädlichen Bezüge und Einkünfte mit einzubeziehen, da sie in diesem Fall nicht auf dem - nachfolgenden - Berufsausbildungsverhältnis
des Kindes beruhen.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 682 Nr. 11 EFG 2001 S. 1150 EFG 2001 S. 1150 Nr. 17 IAAAB-10699
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FG Münster, Urteil v. 16.05.2001 - 10 K 5266/99 Kg
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