Rechtsnachfolge in einer KG nach Tod des Komplementärs
Erbengemeinschaft als Komplementärin einer Liquidationsgesellschaft
Gewinnfeststellungsbescheid für Liquidationsgesellschaft
zweistufiges Feststellungsverfahren
Bindungswirkung des Grundlagenbescheides
Leitsatz
1. Fehlt im Gesellschaftsvertrag einer KG eine Nachfolgeklausel, so führt der Tod des Komplementärs nach § 131 Abs. 1 Nr.
4 HGB i.d.F. bis zum Inkrafttreten des HRefG am zur Auflösung der Gesellschaft, nicht aber zu deren sofortige Beendigung.
Anstelle des verstorbenen Komplementärs tritt die aus dessen Erben bestehende Erbengemeinschaft als persönlich haftende Gesellschafterin
in die Liquidationsgesellschaft ein.
2. Im Gewinnfeststellungsbescheid für die KG ist neben dem laufenden Gewinn der KG bis zum Zeitpunkt ihrer Beendigung durch
Erbauseinandersetzung auch ein etwaiger Entnahmegewinn zu erfassen, der im Rahmen der Erbauseinandersetzung entstanden ist.
Der Gewinnfeststellungsbescheid für die KG ist Grundlagenbescheid für das für die Erbengemeinschaft durchzuführende Feststellungsverfahren;
der Feststellungsbescheid für die Erbengemeinschaft wiederum ist Grundlagenbescheid für die Einkomensteuerfestsetzung der
Beteiligten der Erbengemeinschaft (zweistufiges Feststellungsverfahren).
Fundstelle(n): LAAAB-10646
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 16.05.2002 - 9 V 410/02
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