Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Mieters für den
Ausbau eines als Arbeitszimmer genutzten Dachgeschosses
Einkommensteuer 1992 (II. Rechtsgang zu 9 K 3773/94)
Leitsatz
Aufwendungen, die der Mieter (hier:
die Tochter) eines Wohnhauses in Zusammenhang mit dem Ausbau des von ihm
ausschließlich betrieblich genutzten Dachgeschosses trägt, mindern
nicht dessen Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn bei Beendigung
des Mietverhältnisses kein Anspruch auf Entschädigung in Höhe
des Restwerts der Einbauten besteht, so dass er nicht als wirtschaftlicher
Eigentümer des materiell unbeweglichen Wirtschaftsguts anzusehen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAB-10631
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 30.06.1999 - 9 K 4079/97
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